Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Bereich der kreisfreien Stadt Schwabach ist auf der Rechtsgrundlage der §§ 192 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) ein selbständiges und unabhängiges Gremium. Er führt als Grundlage seiner Tätigkeit eine Kaufpreissammlung und wertet sie aus.
Leistungen dieser Behörde
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Bodenrichtwerte; Auskunft
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Stä...
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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung
Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsp...
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Grundstücksmarktbericht; Bestellung
Sie können einen Bericht über den Grundstücksmarkt beim zuständigen Gutachterausschuss bestellen.
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Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten f...
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Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlun...
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Gutachter im Gutachterausschuss; Berufung und Abberufung
Gutachter in Gutachterausschüssen müssen von der zuständigen Behörde berufen und abberufen werden.
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