Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Leistungsdetails

Stand: 22.01.2026 05:40
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr