Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Leistungsdetails

Stand: 09.12.2025 14:12
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr