Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung eines Ersatzes

Wenn Sie ein Zulassungsdokument verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen. 

Leistungsdetails

Stand: 29.10.2025 15:11
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr