Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Leistungsdetails

Stand: 15.05.2025 08:48
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration