Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Leistungsdetails

Stand: 30.07.2025 06:52
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration