Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug

Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher.

Leistungsdetails

Stand: 10.12.2025 16:19
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr