Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung (öffentlich gefördert / nicht mehr öffentlich gefördert) anfordern.

Leistungsdetails

Stand: 10.12.2025 16:15
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr