Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen

Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.

Leistungsdetails

Stand: 04.12.2025 09:05
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr