Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

Leistungsdetails

Stand: 09.12.2025 13:49
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr