Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen; Beantragung einer Genehmigung für Begründung oder Teilung

Fremdenverkehrsgemeinden können durch Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig ist.

Leistungsdetails

Stand: 22.01.2026 05:42
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr