Wildbret; Beantragung einer Ausgleichszahlung

Für nicht mehr verwertbares strahlenbelastetes Wildbret kann eine Ausgleichszahlung über die untere Jagdbehörde beantragt werden.

Leistungsdetails

Stand: 16.01.2026 09:52
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie