Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung

Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.

Leistungsdetails

Stand: 26.06.2025 15:30
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz