Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Das Widerspruchsverfahren ermöglicht in einigen Rechtsbereichen eine verwaltungsinterne Überprüfung der Ausgangsentscheidung.

Leistungsdetails

Stand: 26.08.2025 08:17
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration