Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

Leistungsdetails

Stand: 04.04.2025 13:43
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration