Wasserschutzgebiet; Festsetzung

Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und von der Kreisverwaltungsbehörde per Verordnung festgesetzt.

Leistungsdetails

Stand: 31.07.2025 08:26
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz