Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

Leistungsdetails

Stand: 05.09.2025 07:57
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration