Wahlhelfer; Berufung

Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.

Leistungsdetails

Stand: 13.05.2025 14:44
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration