Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane

Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.

Leistungsdetails

Stand: 08.07.2025 08:48
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration