Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 06.06.2025 07:06
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration