Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person

Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 06.06.2025 07:07
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration