Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe

Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 06.06.2025 07:08
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration