Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 25.03.2025 07:24
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration