Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition

Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 06.06.2025 07:08
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration