Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung

Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Leistungsdetails

Stand: 07.01.2026 13:37
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz