Vollzeitpflege; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt durch Zahlung eines Pflegegeldes.

Leistungsdetails

Stand: 15.12.2025 16:11
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales