Vollzeitpflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

Wer ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche über Tag und Nacht in seinem Haushalt, also in Vollzeitpflege, aufnehmen will, wird als Pflegeperson bezeichnet und benötigt ei­ne sogenannte Pflegeerlaubnis.

Leistungsdetails

Stand: 15.12.2025 16:10
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales