Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Leistungsdetails

Stand: 08.07.2025 08:48
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration