Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.

Leistungsdetails

Stand: 08.07.2025 12:41
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration