Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer

Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.

Leistungsdetails

Stand: 21.03.2025 07:42
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie