Verschlusssachen in der Kommune; Informationen

Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.

Leistungsdetails

Stand: 02.04.2025 11:21
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales