Versammlung; Anzeige

Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

Leistungsdetails

Stand: 07.07.2025 11:46
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration