Verpflichtungserklärung; Abgabe

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Leistungsdetails

Stand: 14.08.2025 11:01
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration