Vergabe im kommunalen Bereich; Informationen zur Vergabe von Aufträgen

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

Leistungsdetails

Stand: 18.10.2025 05:40
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration