Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.

Leistungsdetails

Stand: 22.10.2025 17:28
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz