Veranstaltungsraum; Anzeige einer vorübergehenden Verwendung

Sie müssen eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern, die nur vorübergehend in einem Raum durchgeführt werden soll, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 14.02.2025 09:32
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr