Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Leistungsdetails

Stand: 07.11.2025 12:51
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz