Unterhaltsvorschuss; Beantragung

Sie können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie alleinerziehend sind und der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind keinen, unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt bezahlt.

Leistungsdetails

Stand: 19.01.2026 10:21
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales