Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung

Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.

Leistungsdetails

Stand: 04.12.2025 14:43
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz