Umweltplakette; Erwerb

In die ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur solche Kraftfahrzeuge fahren, die bestimmte Mindestanforderungen bezüglich ihres Schadstoffausstoßes einhalten. Zum Nachweis muss das Fahrzeug über eine entsprechende Umweltplakette, auch Feinstaubplakette genannt, verfügen.

Leistungsdetails

Stand: 27.10.2025 13:17
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz