Umgangsrecht; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung

Kinder und Jugendliche, Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, können Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts erhalten.

Leistungsdetails

Stand: 15.12.2025 16:10
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales