Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.

Leistungsdetails

Stand: 06.06.2025 09:20
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz