Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises

Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.

Leistungsdetails

Stand: 20.03.2025 15:33
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz