Tierschutz; Anordnung

Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Maßnahmen ergreifen und ggf. Anordnungen erlassen.

Leistungsdetails

Stand: 28.04.2025 13:47
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz