Tierischen Nebenprodukte; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Kremierung eines Equiden

Wenn Sie tote Equiden (z.B. Pferde, Esel, Maultiere) abholen und kremieren lassen möchten, benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.

Leistungsdetails

Stand: 15.09.2025 12:46
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz