Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung

Betriebe zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, benötigen je nach Tätigkeit ggf. eine Zulassung mit Zuweisung einer individuellen Zulassungsnummer.

Leistungsdetails

Stand: 12.09.2025 15:23
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz