Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen

Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Fülle von Einrichtungen und Tierhaltungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen sicherzustellen.

Leistungsdetails

Stand: 20.03.2025 15:17
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz