Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

Leistungsdetails

Stand: 08.04.2025 08:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr