Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.
Leistungsdetails
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).
Stand: 08.04.2025 08:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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