Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

Leistungsdetails

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).

Stand: 08.04.2025 08:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr