Straßennamen und Hausnummern; Vergabe

Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.

Leistungsdetails

Stand: 20.01.2026 12:03
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration